Gruppentherapie

gesetzliche Krankenversicherung

Gemeinsam stark

Gruppenpsychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes und wirksames Verfahren zur Behandlung psychischer Belastungen. Sie bietet die Möglichkeit, persönliche Themen nicht nur im therapeutischen Gespräch, sondern auch im Austausch mit anderen Menschen zu bearbeiten. Gruppenpsychotherapie werden im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten.

Was Gruppenpsychotherapie auszeichnet

Im Unterschied zur Einzeltherapie profitieren Sie in der Gruppe zusätzlich von den Erfahrungen und Perspektiven anderer Teilnehmender. Häufig entsteht ein vertieftes Verständnis für eigene Muster sowie neue Impulse für Veränderung. Die Wirksamkeit von Gruppentherapie ist gut belegt und entspricht in vielen Bereichen der Einzeltherapie – in bestimmten Kontexten kann sie sogar darüber hinausgehen.

Mögliche Themen der Gruppen

Die Gruppen sind thematisch ausgerichtet und richten sich an Patient*innen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, unter anderem:

  • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
  • Depressionen
  • somatoforme Beschwerden
  • emotionale Belastungen und Stress
  • Schwierigkeiten im Umgang mit Gefühlen und Beziehungen

Ablauf und Rahmen

Vor Beginn der Gruppentherapie findet ein Vorgespräch im Einzelsetting statt, um die Eignung und Ziele gemeinsam zu klären.

Gruppengröße: 6–9 Teilnehmer*innen

Regelmäßige, strukturierte Sitzungen unter therapeutischer Leitung

Kombination aus Austausch, therapeutischen Impulsen und praktischen Übungen

Vertraulichkeit innerhalb der Gruppe ist verbindliche Grundlage

Ihr Nutzen

Gruppenpsychotherapie kann Sie dabei unterstützen:

  • eigene Denk- und Verhaltensmuster besser zu verstehen
  • neue Perspektiven zu entwickeln
  • soziale Kompetenzen zu stärken
  • sich mit anderen verbunden zu fühlen und Isolation zu verringern
  • konkrete Veränderungen im Alltag umzusetzen

Kostenübernahme

Die Gruppenpsychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei entsprechender Indikation werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen.

Voraussetzungen zur Teilnahme

Die Beantragung einer Psychotherapie ist eine gesetzliche Leistung. Diese unterliegt bestimmten Regeln. Wenn Sie in den letzten 2 Jahren in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sind, müssen Sie ab Tag der letzten Sitzung eine Pause von 2 Jahren aufweisen. Dies gilt auch bei vorherig erfolgter Einzeltherapie. Einen Antrag innerhalb dieses Zeitraums stellen wir in unserer Praxis nicht.

Kontakt und Anmeldung

Wenn Sie sich psychotherapeutische Unterstützung wünschen oder Fragen zu einer Gruppentherapie haben, können Sie gerne Kontakt aufnehmen. Die telefonischen Sprechzeiten sind immer Montags zwischen 12.00 und 12.50 sowie 20.00 und 20.50.

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