Einzelpsychotherapie
gesetzliche Krankenversicherung
Die therapeutische Beziehung bildet dabei eine zentrale Grundlage für den Erfolg der Behandlung.
Einzelgespräche in einem geschützten, vertraulichen Setting
Regelmäßige Sitzungen (in der Regel 50 Minuten)
Zu Beginn probatorische Sitzungen zur Klärung von Anliegen und Zielen
Gemeinsame Planung der weiteren Behandlungsschritte
Die Einzelpsychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei entsprechender Indikation werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen.
Die Beantragung einer Psychotherapie ist eine gesetzliche Leistung. Diese unterliegt bestimmten Regeln. Wenn Sie in den letzten 2 Jahren in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sind, müssen Sie ab Tag der letzten Sitzung eine Pause von 2 Jahren aufweisen. Dies gilt auch bei vorherig erfolgter Gruppentherapie. Einen Antrag innerhalb dieses Zeitraums stellen wir in unserer Praxis nicht.
Wenn Sie sich psychotherapeutische Unterstützung wünschen oder Fragen zu einer Einzeltherapie haben, können Sie gerne Kontakt aufnehmen. Die telefonischen Sprechzeiten sind immer Montags zwischen 12.00 und 12.50 sowie 20.00 und 20.50.