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Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei gesetzlich versicherten Patient*innen in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Dies gilt sowohl für Einzel- als auch für Gruppenpsychotherapie. Ausgenommen hiervon sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie der Einsatz spezieller diagnostischer Testverfahren. Über mögliche Zusatzkosten informieren wir Sie selbstverständlich transparent im Vorfeld.
Voraussetzung für eine erneute Richtlinientherapie ist in der Regel, dass innerhalb der letzten zwei Jahre keine ambulante Psychotherapie durchgeführt wurde (Karenzzeit).
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Patientinnen aus dem verbeamteten öffentlichen Dienst – beispielsweise Polizei, Feuerwehr, Soldatinnen, Postbeamte oder über die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) beziehungsweise die freie Heilfürsorge – in der Regel vom jeweiligen Kostenträger übernommen. Dies gilt sowohl für Einzel- als auch für Gruppenpsychotherapie.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) sowie ggf. einer individuellen Honorarvereinbarung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel anteilig oder vollständig — abhängig von Ihrem individuellen Tarif. Da sich Leistungen und Erstattungsmodalitäten je nach Versicherung unterscheiden, empfiehlt es sich, die Bedingungen vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung zu klären. Gerne unterstützen wir Sie hierbei im Erstgespräch.
Abgerechnet wird zu einem 3,5 fachen Satz der jeweiligen Ziffer der GOP/GOÄ. Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist.
Eine psychotherapeutische Behandlung kann selbstverständlich auch unabhängig von einer Krankenversicherung als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Das Honorar orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Auf Wunsch erhalten Sie vor Beginn der Behandlung eine transparente Übersicht der voraussichtlichen Kosten. Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist.
Psychologische Diagnostik dient der differenzierten Abklärung psychischer Belastungen und kann beispielsweise bei Verdacht auf ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen, Persönlichkeitsfaktoren oder anderen psychischen Erkrankungen sinnvoll sein.
Die Diagnostik umfasst in der Regel:
Die genaue Höhe richtet sich nach Umfang und Fragestellung. Eine Auflistung hierzu entnehmen Sie bitte der Unterseite Diagnostik. Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist.
Paartherapie bietet einen geschützten Rahmen, um Konflikte, Kommunikationsmuster und belastende Dynamiken innerhalb der Beziehung gemeinsam zu verstehen und zu verändern.
Da Paartherapie keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, erfolgt die Abrechnung grundsätzlich privat. 50 min. paartherapeutische Arbeit kosten 160€ – 100 min. 310€. Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist.
Sexualtherapie unterstützt Einzelpersonen und Paare bei sexuellen Belastungen, Unsicherheiten oder wiederkehrenden Konflikten rund um Intimität, Nähe und Sexualität.
Die Behandlung erfolgt diskret, wertschätzend und individuell auf Ihre Anliegen abgestimmt. Das Honorar orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Auf Wunsch erhalten Sie vor Beginn der Behandlung eine transparente Übersicht der voraussichtlichen Kosten. Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist.
Vereinbarte Termine sind verbindlich für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen behalte ich mir vor, das Ausfallhonorar gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Die gesetzlichen Krankenkassen/Beihilfe/Privatversicherungen/Heilfürsorge übernehmen diese Kosten in der Regel nicht.
Die Höhe des Ausfallhonorars entspricht dem vereinbarten Sitzungshonorar. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.
Ich bitte um Verständnis, da kurzfristig abgesagte Termine meist nicht neu vergeben werden können und die Zeit ausschließlich für Sie reserviert wurde.