Kostenübernahme

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Kostenübernahme einer Psychotherapie

Die Kosten für die Behandlung werden sowohl von den gesetzlichen als auch den privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen übernommen. Dazu muss nach fünf probatorischen Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenversicherung oder Beihilfestelle gestellt werden.

Krankenkassen

Sie sind gesetzlich versichert? Dann nutzen Sie bitte den unten stehenden Button um weitere Informationen zur Behandlung zu erhalten. Eine Warteliste wird nicht in der Praxis geführt.

Gesetzlich versicherte Patient:innen können ausschließlich in Kronshagen behandelt werden.

Privatpatienten & Beihilfe

Sind sind privatversichert oder haben eine Kombination aus Beihilfe und privater Versicherung? Dann stehen Ihnen die Standorte Kronshagen, Neumünster und Bad Oldesloe sowie die Onlinetherapie zur Verfügung. Eine Behandlung erfolgt zeitnah.

Heilfürsorge, Polizei, BG, VAK, Selbstzahlung

Sind gehören zur Polizei, dem öffentlichen Dienst zur Feuerwehr oder hatten einen Dienstunfall (Berufsgenossenschaft)? Dann stehen Ihnen die Standorte Kronshagen, Neumünster und Bad Oldesloe sowie die Onlinetherapie zur Verfügung. Eine Behandlung erfolgt zeitnah.

Gutachten & Diagnostik für Selbstzahlung

Sind gehören zur Polizei, dem öffentlichen Dienst zur Feuerwehr oder hatten einen Dienstunfall (Berufsgenossenschaft)? Dann stehen Ihnen die Standorte Kronshagen, Neumünster und Bad Oldesloe sowie die Onlinetherapie zur Verfügung. Eine Behandlung erfolgt zeitnah.