Einzelpsychotherapie
gesetzliche Krankenversicherung
Die Einzelpsychotherapie bietet einen geschützten Rahmen, um persönliche Belastungen, innere Konflikte und psychische Beschwerden gezielt zu bearbeiten. Im Mittelpunkt steht Ihre individuelle Situation – mit ausreichend Zeit, um Zusammenhänge zu verstehen und nachhaltige Veränderungen zu entwickeln.
Wir bieten Ihnen Einzelpsychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung an.
Eine psychotherapeutische Unterstützung kann hilfreich sein bei:
Die therapeutische Beziehung bildet dabei eine zentrale Grundlage für den Erfolg der Behandlung.
Einzelgespräche in einem geschützten, vertraulichen Setting
Regelmäßige Sitzungen (in der Regel 50 Minuten)
Zu Beginn probatorische Sitzungen zur Klärung von Anliegen und Zielen
Gemeinsame Planung der weiteren Behandlungsschritte
Die Einzelpsychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei entsprechender Indikation werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen.
Die Beantragung einer Psychotherapie ist eine gesetzliche Leistung. Diese unterliegt bestimmten Regeln. Wenn Sie in den letzten 2 Jahren in psychotherapeutischer Behandlung gewesen sind, müssen Sie ab Tag der letzten Sitzung eine Pause von 2 Jahren aufweisen. Dies gilt auch bei vorherig erfolgter Gruppentherapie. Einen Antrag innerhalb dieses Zeitraums stellen wir in unserer Praxis nicht.
Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, können Sie gerne Kontakt aufnehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir, ob ein Gruppenangebot für Sie passend ist und welche Gruppe aktuell verfügbar ist.